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Unser Leistungsumfang Betriebskostenanalyse
    Instandhaltung einer Immobilie     Richtiges Heizen

        Richtiges Lüften

        Weitere Tipps

 

Unser Leistungsumfang:

bulletDie Verwaltung Ihrer Liegenschaft nach den einschlägigen Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes 2002, sowie nach den - von der Bundesinnung der Immobilien- u. Vermögenstreuhänder - erlassenen Richtlinien, in der jeweils gültigen Fassung.
bulletFührung der Treuhandbuchaltung nach kaufmännischen Grundsätzen und gesetzlichen Vorschriften.
bulletFührung eines eigenen Bankkontos für die Eigentümergemeinschaft.
bullet

Erstellung einer übersichtlichen Betriebs-/Heizkostenabrechnung zum 31. Dezember jeden Jahres und Versendung derselben bis spätestens 30. Juni des jeweiligen Folgejahres.

bulletVorschreibung von monatlich zu leistenden Akontierungen für alle Aufwendungen der Liegenschaft. Kontrolle der Zahlungseingänge und Durchführung eines ordnungsgemäßen Mahnwesens. Information der übrigen Miteigentümer bei gravierendem Zahlungsverzug eines Eigentümers. Für die Berechnung der monatlichen Akontierungen des Folgejahres wird spätestens vor Ablauf des laufenden Kalenderjahres eine Jahresvorausschau zugesandt.      
bulletVertretung der Eigentümergemeinschaft vor Verwaltungs- und Finanzbehörden.
bulletVerfassung und Abgabe sämtlicher - mit der Liegenschaft verbundenen - Steuererklärungen.
bulletFührung des - mit der ordnungsgemäßen Verwaltung der Liegenschaft zusammenhängenden - Schriftverkehrs.
bulletVerwaltung der Reparaturfondsrücklage, fruchtbringende Anlage als gebundenes Vermögen der Hausgemeinschaft gem. § 31 WEG 2002.
bulletErfassung der für die Wärmelieferung anfallenden Kosten, im Falle vorhandener Messeinrichtungen Weitergabe der erforderlichen Daten und gemeinschaftlichen Heizungsaufwendungen an die Ablesefirmen, nach Auswertung Übernahme der errechneten Kosten in die Jahresabrechnung.
bulletDienstgebervertretung gegenüber dem Hausbesorger.
bulletRegelmäßige Begehung und Kontrolle der Anlagen.
bulletVeranlassung notwendiger Reparatur- u. Erhaltungsarbeiten, bei Vergabe größerer Instandhaltungsarbeiten. Einholung mehrerer Kostenvoranschläge. Bei Durchführung von Großreparaturen, Sanierungen etc., gebührt dem Verwalter eine Vergütung von 5 % des Erfordernisses.
bulletAuf Wunsch der Mehrheit der Eigentümer Abhaltung einer jährlichen Hausversammlung.
bulletAbschluss, Überwachung und Angleichung des Versicherungsschutzes der Wohnanlage, Meldung und Vertretung bei Versicherungsansprüchen.
bulletVorschreibungen, Abrechnungen und Korrespondenz werden an die zuletzt bekanntgegebene Adresse des Wohnungseigentümers gerichtet.          

Instandhaltung einer Immobilie:

bulletFenster, Beschläge, Fensterdichtungen, Türschlösser, Türbeschläge, Türdichtungen, E-Installationen (Boiler, Sicherungen, Schalter, Steckdosen), Heizung, Sanitärinstallationen bedürfen einer regelmäßigen Wartung.
bulletAbflüsse, Armaturensiebe sowie Wandbeläge (Fliesen und Fugen) müssen regelmäßig gereinigt werden.
bulletAbsperrventile, Wasserzähler (Warm- u. Kaltwasser) sollten regelmäßig auf Funktion kontrolliert werden.
bulletSilikonfugen insbesondere in Ecken sind zu überprüfen und allenfalls bei Beschädigung auszutauschen. Steht eine Waschmaschine im Badezimmer, kann sie durch die Rüttel- und Schleuderfunktion - auf Grund des schwimmenden Estriches - Abrisse zwischen dem Bodenbelag und den Wandfliesen verursachen. In diesen Bereichen gehört die Silikonfuge regelmäßig gewartet und ausgetauscht.
bulletBei Bodenbelägen, Parkett, PVC, Stein und Fliesen ist darauf zu achten, dass aus Vorsichtsmaßnahme gegenüber dem Trittschall keine Veränderung bei den Sockelleisten durchgeführt werden darf. Beim Abriss von Silikonfugen, insbesondere bei Fliesen- und Steinböden sind diese auf Grund des Schutzes gegen Eintritt von Feuchtigkeit auszutauschen.
bulletLüftungen in den Wohnungen wie z.B. den Limadors im Badezimmer, Küche oder WC´s sind regelmäßig zu warten. Tiefgaragen- und Kellerlüftungen, CO-Anlagen, Automatik-Türen (elektrische Türen bei Tiefgaragen-Toren u.dgl.), selbstschließende Schleusentüren, Schließanlagen usw. bedürfen regelmäßiger Wartung.
bulletAußenholzteile müssen imprägniert werden. Dächer, Abflussrohre, Dachrinnen, Geländer u.dgl. müssen gepflegt werden. Dachrinnen, Lichtschächte, Gullys sollten regelmäßig von Laub befreit werden. Wasserfilter sind fallweise auszutauschen, Hebeanlagen sind ständig auf Funktion und Ansprechen der Warneinrichtungen zu prüfen.

Richtiges Heizen:

bulletDie Temperatur soll je nach Raumnutzung 19 bis 22 Grad betragen.
bulletEine Absenkung der Heizung (z.B. wegen Abwesenheit) soll maximal auf 15 Grad erfolgen.
bulletHeizkörper keinesfalls verbauen.
bulletWartungsintervalle der Heizung einhalten.
bulletZusätzliches Heizen durch Kachelöfen o.ä. erfordert entsprechende Berücksichtigung der Raumthermostate.

Richtiges Lüften:

bulletDrei- bis viermal täglich sollte gelüftet werden (Stoßlüften).
bulletSpätestens dann lüften, wenn Fensterscheiben großflächig anlaufen.
bulletMit voll geöffneten Fenstern solange lüften, bis die Außenscheibe frei von Beschlag ist.
bulletDas Wohnzimmer sollte vor dem Zubettgehen, das Schlafzimmer gleich nach dem Aufstehen und die Küche während bzw. gleich nach dem Kochen gelüftet werden.
bulletFür Möbel muss eine ausreichende Hinterlüftung gegeben sein.
bulletKellerräume nicht bei warmer Außentemperatur lüften.

Weitere Tipps:

bulletDas Kellerabteil ist ein untergeordneter Bauteil der nicht beheizt ist und auch nicht isoliert wird. Aus diesem Grunde unterliegt er den Temperaturschwankungen des Erdreiches. Feuchtigkeitsempfindliche Gegenstände wie Sportgeräte, Metall, Pelze, Schuhe, Kleidungsstücke im Allgemeinen sind zum Schutze gegen Schimmel, Rost u.dgl. nicht im Keller zu lagern.
bulletWeiters soll in den Tiefgaragen keine weitere Feuchtigkeit (durch Schnee auf Autos) eingebracht werden, da die Tiefgarage insgesamt eine öldichte Wanne aufweisen muss und diese Flüssigkeit nicht ins Freie gepumpt werden darf. Die Tiefgaragenwässer sind als Sondermüll zu betrachten und können nur mit erhöhten Kostenaufwendungen entsorgt werden.
bulletLagerungen in der Tiefgarage und in allgemeinen Räumen sind auf Grund des Brandschutzes, der Baugesetze (Fluchtwege) und des Versicherungsschutzes untersagt.
bulletBei der Bepflanzung und Pflege der Grünanlagen, insbesondere der Hecken ist im Bezug auf ein angenehmes Zusammenwohnen auf den Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Überhohe Hecken sorgen für eine Beschattung des Nachbarn und für Moosbildung im Rasen.
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